Terrassendächer und baurechtliche Regeln
In Bayern ist die Errichtung oder Veränderung von Terrassenüberdachungen bei einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe unter 3 m ohne ein Baugenehmigungsverfahren erlaubt. Für Überdachungen, die größer sind, ist generell eine Baugenehmigung einzuholen.
Desweiteren ist der für Gebäude geltende Grenzabstand zu beachten, welcher im Allgemeinen 3 m zum Nachbargrundstück beträgt. Wenn das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, sind auch diese darin enthaltenen Punkte für das Bauvorhaben gültig.
Nicht zu vergessen sind die Räumlichkeiten hinter der Terrassenüberdachung, insbesondere wenn diese ganz geschlossen ist, dass auch diese ausreichend Helligkeit und Belüftung zuteilwerden.
Pergolen, das sind rundum offene und nicht überdachte Rankgerüste für Pflanzen sowie feststehende und ausziehbare Markisen über einer Terrasse sind nicht genehmigungspflichtig, da sie keine Gebäude im Sinne des Baurechts sind, sie müssen auch keinen Abstand zum Nachbarn haben.